Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DESIGNVORSPRUNG

Stand: November 2023

1. LEISTUNGSANBIETER

Leistungsanbieter ist: Nicole Effendy – Steinebergstraße 6 – 87527 Sonthofen – im Folgenden designvorsprung genannt.

2. GEGENSTAND DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (IM FOLGENDEN: AGB)

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung einer Arbeit nach Auftrag des Auftraggebers. Es gelten die allgemeinen Rechte und Pflichten aller Geschäftsbeziehungen von designvorsprung, die sich nach diesen AGB bestimmen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch für folgende Geschäftsbeziehungen, auch wenn die AGB nicht ein weiteres Mal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung werden diese AGB ohne Einschränkungen anerkannt. designvorsprung ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, so werden Änderungen der AGB wirksam.

3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE – VERANTWORTLICHKEIT FÜR INHALTE

Bei der Überlassung von Daten durch den Auftraggeber an designvorsprung, ist der Auftraggeber verpflichtet, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu wahren. Der Auftraggeber muss über die Genehmigung für die Verwendung / Änderung und Veröffentlichung dieser Daten verfügen. Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. designvorsprung haftet nicht für den Verlust dieser Daten. designvorsprung ist nicht berechtigt, diese Daten für eigene Zwecke zu verwenden. Sie dienen lediglich der Verwendung für den explizit erteilten Auftrag durch den Auftraggeber. Sämtliche Urheberrechte für Arbeitsmaterialien, wie Entwürfe und Vorschläge bleiben bei designvorsprung und jede Nachahmung oder Kopie von diesen ist unzulässig. Wünscht der Auftraggeber die Rohdaten (Indesign, Illustrator oder Photoshop) ist dies schriftlich im gleichen Zuge der Auftragserteilung zu vereinbaren und wird gesondert in Rechnung gestellt. Für die Überlassung der Rohdateien wird ein Aufpreis in Höhe von 50 % zuzüglich MwSt. auf den angebotenen Preis für die druckfertige Datei (PDF) berechnet (auch im Falle eines nachträglichen Wunsches einer Überlassung der Rohdateien). Zudem versichert der Auftraggeber, dass dieser die Rohdateien von für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nicht für Dritte verwendet und diese auch nicht für andere Zwecke verändert, z. B. einzelne Elemente hieraus für andere Druckprodukte herauszieht (mit Ausnahme seines Logos oder seiner eigenen Bildrechte/Textrechte). Bei einem Verstoß hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe an designvorsprung von 100 % der vereinbarten Vergütung (Angebotspreis mit Entgelt der Rohdateien) zu bezahlen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des Urheberschutzgesetzes, des Telemediengesetzes, des BGB, der BGB-Info VO und Strafvorschriften zu beachten sind.

4. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

Sämtliche Informationen, die der Firma designvorsprung zur Ausführung der Arbeiten mitgeteilt werden, gelten als nicht vertraulich (Ausnahme Passwörter und Nutzernamen von Online-Portalen), es sei denn es wird eine gesonderte schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Auftraggeber und designvorsprung getroffen.

5. ANGEBOTE – KOSTENVORANSCHLÄGE – ZAHLUNG

Die Angebote von designvorsprung sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn er durch designvorsprung schriftlich bestätigt wurde. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Leistungen. Kostenerhöhungen können sich bis oder während der Ausführung des Auftrages ergeben. Diese müssen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. In diesem Fall besteht ein 10-tägiges Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Falls dieser von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat er die bereits erbrachten Leistungen an designvorsprung zu vergüten. designvorsprung ist berechtigt, ab einem Auftragswert von € 1.000,00 netto eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu verlangen. designvorsprung ist bei erhöhtem Aufwand berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber den Mehraufwand extra zu berechnen. Bei Neukunden werden 50% vom Auftragswert mit Lieferung der ersten Entwurfsdatei fällig. Die Restsumme wird nach Erhalt der Druckdaten (Grafikdesign) oder Fertigstellung der Internetseiten (Webdesign) fällig. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem in der Rechnung aufgeführten Konto als erfolgt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bei designvorsprung. Es besteht keine Rückerstattungspflicht für bereits erfolgte Leistungen. Für den Fall des Zahlungsverzuges von mehr als vier Wochen ist designvorsprung berechtigt, die Internetpräsenz des Kunden zu sperren, bis der Auftraggeber alle Leistungen erbracht hat. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz wird eine Reaktivierungspauschale von € 150,00 erhoben. Bei Zahlungsverzug ist designvorsprung berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Des Weiteren wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Sollte 7 Werktage nach der dritten Mahnung noch kein Zahlungseingang erfolgen, ist designvorsprung berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.

6. LEISTUNGEN

6.1. WEBDESIGN

designvorsprung erstellt die Arbeiten nach den Wünschen des Auftraggebers. designvorsprung ist berechtigt, während der Laufzeit der Vertragsbeziehung die Preise anzupassen, wenn sich die Anforderungen des Kunden währenddessen ändern. Ist der Auftrag beendet, besteht keine Haftung für Fehler an den Internetseiten, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder durch Dritte entstehen. Eine Verlängerung der Haftung kann nur erreicht werden, wenn der Auftraggeber einen gesonderten Vertrag zur „Homepage-Pflege“ (siehe hierzu auch Punkt 6.2) erwirkt. Falls der Auftraggeber vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder Online-Zugang bei einem Anbieter verfügt, ist durch den Auftraggeber zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für seine gewünschte Internetpräsenz gegeben sind und ob die entsprechende Nutzung (z. B. für gewerbliche Zwecke) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. designvorsprung haftet nicht für unerlaubte Nutzung durch den Auftraggeber. Eine Fristsetzung zur Fertigstellung von Arbeiten gleich welcher Art gibt es nicht, es sei denn diese wird schriftlich vor Beginn der Designarbeiten festgelegt. designvorsprung haftet nicht für Verluste, die dem Auftraggeber aufgrund von Verzögerung der Fertigstellung der Arbeiten entstehen. Im Falle einer Fristsetzung übernimmt designvorsprung keine Haftung für Verzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt entstehen.

6.2. DOMAINREGISTRIERUNG – PROVIDERWECHSEL

Der Auftraggeber versichert, dass vor Beantragung einer Domain diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird designvorsprung im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Es gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle von Domains. Ein Wechsel zu einem anderen Provider ist jederzeit möglich, sofern der Auftraggeber diese AGBs und die jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle einhält und sofern der neue Provider die Top-Level-Domain (z. B. .de) anbietet und die technischen Anforderungen unterstützt. Alle Erklärungen der Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Textform.

6.3. HOMEPAGE-PFLEGE

6.3.1. GEGENSTAND

Wird ein Vertrag zur Homepage-Pflege erteilt, ist designvorsprung dafür verantwortlich, die Internetseiten des Auftraggebers in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren, mit einem Backup-Programm zu sichern, notwendige technische Aktualisierungen vorzunehmen und gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Es wird von designvorsprung eine Pflegepauschale erhoben, die halb- oder ganzjährlich (je nach Absprache) nach Rechnungserhalt sofort im Voraus zu entrichten ist. Die Verantwortlichkeit darüber, dass keine Änderungen durch Dritte an den für ihn von designvorsprung erstellten Internetseiten vorgenommen werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Änderungen durch den Auftraggeber selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Internetpräsenz nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich – bedürfen aber der Informationspflicht an designvorsprung.

6.3.2. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DER HOMEPAGE-PFLEGE

Die Laufzeit beträgt 6 oder 12 Monate, je nach Vereinbarung und verlängert sich automatisch um weitere 6 oder 12 Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Laufzeit kündigt. Der Auftraggeber hat bei oder nach Beendigung des Homepage-Pflegevertrages keinen Anspruch auf Rohdateien für Printmedien und Internetseiten, Fotografien, Grafiken, Skripten oder Teilen davon (siehe auch Punkt 4).

6.4. VERFÜGBARKEIT

designvorsprung haftet nicht für die Verfügbarkeit der für den Auftraggeber erstellten Internetpräsenz. Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle liegen im Risikobereich der Leitungs- und Netzprovider.

6.5. SUCHMASCHINEN UND SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG – SEO

Sofern der Auftraggeber designvorsprung mit der Anmeldung bei Google beauftragt, wird diese Anmeldung ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internetpräsenz erfolgen. Über die Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet lediglich der Betreiber der Suchmaschine. Gegen ein separates Entgelt führt designvorsprung eine gewünschte OnPage-Suchmaschinenoptimierung durch. designvorsprung verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen die Suchmaschinenoptimierung durchzuführen. Die Kostenpauschale hierfür ist erfolgsunabhängig, das heißt eine bestimmte Platzierung oder auch die Aufnahme kann nicht garantiert werden. Von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art ist designvorsprung freigestellt.

7. GRAFIKDESIGN

Auftrag/Vertragsabschluss kommen mündlich oder schriftlich zu Stande. Für die Erstellung eines Angebotes, stellt der Auftraggeber designvorsprung alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Dies ist erforderlich, damit designvorsprung den Umfang der erforderlichen Tätigkeit abschätzen und dementsprechend ein Angebot erstellen kann. Sollte der Auftraggeber lediglich mündliche Anweisungen abgeben, wird designvorsprung diese nach ihrem Verständnis umsetzen. Hieraus entstehender Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Bestätigung eines Angebots oder die Abnahme bzw. Korrektur oder Änderungswünsche an Entwurfsarbeiten gelten ebenso als Auftragsbestätigung. Auftragsbestätigungen sind verbindlich und ein Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich nicht. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von designvorsprung möglich. Ist designvorsprung einverstanden, so sind für die erbrachten Leistungen und Kosten eine Stornogebühr von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragwertes des Gesamtprojektes zu veranschlagen. Vorschläge und Zuarbeit des Auftraggebers in Form von Skizzen und Entwürfen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sie begründen demnach auch kein Miturheberrecht. designvorsprung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (wie z. B. Bestellung über Online-Druckerei) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, designvorsprung entsprechende schriftliche Vollmacht für den Zugang der jeweiligen Nutzungskonten des Auftraggebers schriftlich zu erteilen. Eine Fristsetzung zur Fertigstellung von Arbeiten gleich welcher Art gibt es nicht, es sei denn diese wird schriftlich festgelegt. designvorsprung haftet nicht für Verluste, die dem Auftraggeber aufgrund von Verzögerung der Fertigstellung der Arbeiten entstehen. Im Falle einer Fristsetzung übernimmt designvorsprung keine Haftung für Verzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt entstehen. designvorsprung haftet nicht für technisch bedingte Farbabweichungen zwischen den von designvorsprung erstellten Entwürfen und den Druckerzeugnissen oder zwischen den einzelnen Exemplaren eines Druckerzeugnisses – gegen eine Kostenpauschale erhält der Auftraggeber einen Farbproof aus der Druckerei. Der Auftraggeber erhält vor Druckfreigabe einen PDF-Korrekturabzug aus dem Hause designvorsprung mit der Bitte um Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nach Druckfreigabe ist designvorsprung nicht mehr verantwortlich für Rechtschreib-, Grammatikfehler und inhaltliche Fehler. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort nach Erhalt der Druckdaten schriftlich bei designvorsprung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen. designvorsprung dient lediglich als Vermittler zwischen Druckerei und Auftraggeber. Eine Behebung etwaiger Mängel, Erstattung des Kaufpreises oder sonstige Regulierung kann nicht garantiert werden. designvorsprung haftet nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer (z. B. Druckerei). Die Freigabe der Druckproduktion obliegt allein dem Auftraggeber.

7.1. KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK)

Nach § 24 Abs.1 Satz 1 Nr.7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Gewerbebetreibende verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die regelmäßig Werbung bei Grafik- und Werbeagenturen in Auftrag geben. Der derzeit gültige Abgabesatz beträgt 5,0%. Es spielt dabei keine Rolle, ob designvorsprung als Grafikdesigner bei der KSK direkt versichert ist.

8. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist ausschließlich 87527 Sonthofen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in 87527 Sonthofen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. ÄNDERUNGEN DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Änderungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch allen Parteien per Schriftform angekündigt werden. Erfolgt innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Änderungen kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, gelten diese neuen Bedingungen als angenommen. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird die generelle Wirksamkeit der übrigen Punkte davon nicht berührt. Sofern ein oder mehrere Punkte unwirksam werden, muss eine der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung verfasst werden. Mit einer Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen anerkannt.

11. WIDERRUFSBELEHRUNG / WIDERRUFSRECHT

Für Gewerbetreibende (B2B) trifft das Widerrufsrecht nicht zu.

11.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher hat der Auftraggeber das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen.
Das Widerrufsrecht erlischt, sobald
– designvorsprung mit der Gestaltung von Printmedien, Logo, Webdesign begonnen hat.
– Domain oder Webhosting eingerichtet sind

Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Auftraggeber seinen Widerruf mitteilen an:
Nicole Effendy, Steinebergstr. 6, 87527 Sonthofen oder E-Mail info@designvorsprung.de

11.2 FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn der Widerruf des Auftraggebers erfolgt, hat designvorsprung alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs zurückzuzahlen. Hierfür wird das gleiche Zahlungsmittel verwendet, wie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt.

Stand der letzten Änderungen: 07.11.2023

Nicole Effendy
Steinebergstraße 6
87527 Sonthofen
+49 8321 6908154

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